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   BFH - III R 54/08   

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BFH - III R 54/08 (https://dejure.org/9999,105628)
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Wird zitiert von ...

  • FG Berlin-Brandenburg, 15.09.2009 - 10 K 10272/07

    Kein Abzug von Beiträgen des volljährigen Kindes zur VBL-Pflichtversicherung

    In die Bemessungsgröße des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG werden nur die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung einbezogen bzw. derartige private Beiträge, soweit diese die gesetzliche Mindestvorsorge ermöglichen (vgl. u.a. Beschluss des BFH vom 29. Mai 2008 III R 54/08, BFH/NV 2008, 1821 ).
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